Voraussetzungen für die Einstufung in die Pflegestufe Pflegestufe I
= Erhebliche Pflegebedürftigkeit - Hilfebedarf mindestens einmal täglich
- Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung - Mehrfach wöchentlich Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich
- zeitlicher Aufwand einer ungelernten Pflegekraft insgesamt 1,5 Stunden im Tagesdurchschnitt - hiervon müssen mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen Hilfeleistung kann erfolgen durch:
- Teilweise oder vollständige Übernahme der Pflegeverrichtung - Unterstützung bei der Übernahme der Pflegeverrichtung - Anleitung zur Selbstvornahme der Pflegeverrichtung
- Beaufsichtigung bei der Durchführung der Pflegeverrichtung Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftigkeit - Hilfebedarf mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten
- Hilfebedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität - Mehrfach wöchentlich Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich - zeitlicher Aufwand einer ungelernten Pflegekraft insgesamt 3,0 Stunden im Tagesdurchschnitt
- hiervon müssen mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen Hilfeleistung kann erfolgen durch: - Teilweise oder vollständige Übernahme der Pflegeverrichtung - Unterstützung bei der Übernahme der Pflegeverrichtung
- Anleitung zur Selbstvornahme der Pflegeverrichtung - Beaufsichtigung bei der Selbstvornahme der Pflegeverrichtung Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftigkeit - Konkreter Hilfebedarf “Rund um die Uhr”
- Hilfebedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität - Mehrfach wöchentlich Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich - zeitlicher Aufwand einer ungelernten Pflegekraft insgesamt 5,0 Stunden im Tagesdurchschnitt
- hiervon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen Hilfeleistung kann erfolgen durch: - Teilweise oder vollständige Übernahme der Pflegeverrichtung - Unterstützung bei der Übernahme der Pflegeverrichtung
- Anleitung zur Selbstvornahme der Pflegeverrichtung - Beaufsichtigung bei der Selbstvornahme der Pflegeverrichtung Pflegestufe III H = Schwerstpflegebedürftigkeit - Konkreter Hilfebedarf “Rund um die Uhr”
- Hilfebedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität - Ständige Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich - zeitlicher Aufwand einer ungelernten Pflegekraft insgesamt 5,0 Stunden im Tagesdurchschnitt
- Grundpflege auch nachts, die von mehreren Pflegekräften erbracht werden muss - Hilfe bei der Grundpflege mindestens 7 Stunden täglich, davon 2 Stunden in der Nacht Hilfeleistung kann erfolgen durch:
- Teilweise oder vollständige Übernahme der Pflegeverrichtung - Unterstützung bei der Übernahme der Pflegeverrichtung - Anleitung zur Selbstvornahme der Pflegeverrichtung
- Beaufsichtigung bei der Selbstvornahme der Pflegeverrichtung
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